Hol- und Bringzonen an der Liboriusschule
05. Jul 2024
Die Hol- und Bringzonen werden nach den Sommerferien 2024 eingerichtet
Vor der Liboriusschule ergibt sich oft allmorgens eine schwierige Verkehrssituation, wenn die Eltern ihre Kinder mit dem Auto abliefern. Die Infrastruktur der Straße „Am Alten Hellweg“ ist nicht optimal für ein derartiges, stoßweise stattfindendes, hohes Verkehrsaufkommen ausgelegt. Es fehlt der Raum für Parkplätze und Haltezonen im unmittelbaren Schuleingangsbereichs. An- und abfahrende PKW können hierbei diejenigen Kinder gefährden, welche zu Fuß oder per Fahrrad zur Schule kommen. Schulbusse werden oft durch die vielen PKW am Erreichen der Haltebucht gehindert. Bereits mehrfach wurde dieser Umstand mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schule, der Stadtverwaltung und der Polizei diskutiert. Bauliche Maßnahmen an der Straße „Am Alten Hellweg“ können aufgrund der beengten Straßenraumverhältnisse kurzfristig nicht realisiert werden.
In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Paderborn wurde Anfang diesen Jahres gemeinschaftlich Vorkehrungen zur Entzerrung der Situation durch Elternhaltestellen im Umfeld der Liboriusschule erarbeitet und abgestimmt. Die Stadtverwaltung hat daraufhin entsprechende Verkehrsführungspläne angefertigt, welche im Rahmen einer Verkehrsanordnung durch den Kreis Paderborn gemäß der StVO angeordnet wurden. Die Planunterlagen können Sie den Anlagen entnehmen.
Im Folgenden werden stichpunktartig die entsprechenden Verkehrseinrichtungen beschrieben:
Hol- und Bringzone „Im Lein“
- Einrichtung von beidseitigen Hol- und Bringzonen im Bereich „Dr.-Josef-Schäfers-Straße Nr. 2 und „Im Lein Nr. 8“, Entfernung zur Schule ca. 250 m.
- Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes in den vorgenannten Bereichen zwischen 7:00-9:00 Uhr, d.h. ein Halten in diesen Bereich ist auf 3 Minuten innerhalb der besagten 2,0 Stunden beschränkt.
- Einrichtung einer unechten Einbahnstraße für die „Dr.-Josef-Schäfers-Straße“ mit Einfahrtsverbot aus Richtung „Am Alten Hellweg“. Der Anliegerverkehr innerhalb der Einbahnstraße darf weiterhin in westliche Richtung fahren. Die Einbahnstraßenregelung soll den Elternverkehr durch die derartig enge Wohnstraße „Dr.-Josef-Schäfers-Straße“ verhindern.
- Grenzmarkierung („Zick-Zack“) für ein absolutes Halteverbot im Kurvenbereich der „Surenstraße Nr. 14“, um die Sichtverhältnisse zu verbessern und somit die Gefahrenpotentiale für die Kinder dort zu verringern.
Hol- und Bringzone „Lange Brückenstraße“
- Einrichtung von Hol- und Bringzone im Parkplatz-Bereich des Gemeindehauses der Ev. Kirche „Lange Brückenstraße Nr. 15, Entfernung zur Schule ca. 180 m.
- Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes zwischen 7:00-9:00 Uhr, d.h. ein Halten in diesen Bereich ist auf 3 Minuten innerhalb der besagten 2,0 Stunden beschränkt.
- Hol- und Bringzone wird auf rund 24,50 m (entspricht etwa 9-10 Stellplatzbreiten) eingerichtet.
- Gesicherter Schulweg über signalisierten Fußgängerüberweg zur Schule vorhanden.
Wir möchten noch zusätzlich auf die gering genutzten öffentlichen Parkplätze an der Surenstraße (bei Haus Nr. 12) und an der Theodor-Hürth-Straße (GeSa) als weitere Möglichkeiten hinweisen.